Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Den Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Änderungen und Ergänzungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Hinweis auf Beteiligung am Rücknahmesystem der Landbell AG
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landbell AG.

§ 2 Angebot und Vertragsschluß
Unsere Angebote und Preisangaben sind freibleibend. Alle Preise sind Tagespreise, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Unsere Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich kommt die Ausführung des Geschäftes durch den Verkäufer.

§ 3 Lieferung und Abnahme
Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch uns verschuldet. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Kommt der Verkäufer in Lieferverzug und hat er eine vom Käufer schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstreichen lassen, hat der Käufer das Recht, insoweit vom Vertrag zurückzutreten, als Lieferung noch nicht erfolgt ist, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse. In diesem Fall kann der Käufer vom ganzen Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens und Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung der Lieferfrist beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Ereignisse höherer Gewalt, auch wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muß schriftlich erklärt werden. Der höheren Gewalt gleich stehen alle Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleichgültig ob durch betriebliche oder außerbetriebliche Umstände bedingt. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anzeige der Bereitstellung abzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Abnahmekosten trägt der Käufer.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Verkaufspreise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, als Nettopreis in Euro zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Sämtliche Zahlungen haben sofort und ohne Abzug zu erfolgen. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Wechsel werden nicht akzeptiert. Der Käufer ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer vom Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, es sei denn, er weist einen niedrigeren Schaden nach. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotest oder Zahlungseinstellung des Käufers sowie bei Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über dessen Vermögen bzw. Einstellung eines solchen Verfahren mangels Masse können wir die sofortige Zahlung sämtlicher uns zustehender Forderungen gegen den Käufer – einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln – ohne Rücksicht auf deren vereinbarte Fälligkeit verlangen. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen 10 Tagen geleitet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang
Mit der Übernahme der Ware geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf den Käufer über. Auf Beanstandungen wegen einer Differenz zwischen den gelieferten und den auf den Transportpapieren angegebenen Mengen oder offensichtlichen Transportschäden an der Ware wird nur eingegangen, wenn der Käufer sich beim Empfang der Ware die Beanstandung bescheinigen läßt und die Beanstandung bei oder sofort nach Empfang der Ware erfolgt. §6 Verpackung Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Bei Spezialverpackungen trägt etwaige zusätzliche Kosten der Käufer.

§6 Eigentumsvorbehalt
Alle dem Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtig und zukünftig bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Dies gilt auch insoweit, als die Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) eingestellt werden. Im Fall einer Wechsel- oder Scheckzahlung erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn der Wechsel oder Scheck eingelöst ist. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, es sei denn, daß die sich aus dem Weiterverkauf ergebende Forderung des Käufers bereits an Dritte abgetreten ist; die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt auch bei Vorliegen einer der Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte schon jetzt in der Höhe unserer Forderungen an uns ab. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Käufer zur Einziehung so lange berechtigt, als er seine Pflichten uns gegenüber nachkommt und nicht eine der in § 4 Abs. 3 genannten Voraussetzungen erfüllt. Bei Vorliegen einer dieser Voraussetzungen hat der Käufer auf unser Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretungen mitzuteilen. Wir sind dann berechtigt, den Drittschuldnern die Forderungsabtretung bekanntzugeben und die Forderungen selbst einzuziehen oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Im Fall der Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware mit Sachen des Käufers erfolgt diese für uns. Wir werden Eigentümer, ohne hieraus verpflichtet zu werden. Erfolgt die Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit nicht dem Käufer gehörender Ware, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sich unentgeltlich für uns. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Abgabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

§ 7 Gewährleistung
Der Käufer hat die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und etwaige Mängel sofort zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu rügen; nach Fristablauf sind Mängelrügen ausgeschlossen. Bei berechtigter Mängelrüge sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, steht dem Käufer neben dem Recht zur Minderung ein Recht zur Wandlung nur dann zu, wenn der Mangel einen unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Ware wesentlichen Umfang einnimmt. Im Fall der Wandlung hat der Käufer bei Gefahr in Verzug die für den Verkäufer bestmögliche Verwertung der Ware vorzunehmen. Reklamierte Ware wird nur nach Rücksprache mit dem Verkäufer und nur in Original-Verpackung zurückgenommen.

§ 8 Allgemeine Haftungsbegrenzung
Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung haften wir – auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Dieser Ausschluß gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird sowie beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

§ 9 Auslandslieferungen
Auf Verträge mit ausländischen Käufern findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich einig, daß die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt wird, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Geschäftsbedingung entspricht.